STATUTEN
Verein aaremusik.ch
mit Sitz in Aarburg
1. Name und Sitz
Der Verein aaremusik.ch, nachfolgend Verein genannt, ist ein Verein nach Art. 60ff ZGB mit Sitz in Aarburg.
2. Zweck
Der Verein unterstützt alte und neue, so wie folk und klassische Musikaufführungen, welche an ausgewählten Orten und mit national und international bekannten Musiker:innen realisiert werden.
- Der Verein sucht das Ziel zu erreichen durch:
- Vermittlung, Durchführung, Unterstützung von Konzerten
- Förderung von Kompositionen
- Förderung von Instrumentenbau
- Unterstützung von Ton- und Bildaufnahmen
- Unterstützung von Publikationen
- Unterstützung und Förderung von Musiker und Musikerinnen
- Unterstützung wohltätiger Aktionen und Veranstaltungen mittels Musik-beiträgen.
- Der Verein ist politisch und konfessionell neutral, verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
3. Mittel
Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen insbesondere aus:
- Mitgliederbeiträge
- Gönner- und Sponsorengeldern
- Weitere Zuwendungen, Schenkungen und Vermächtnissen
- Erlös aus Veranstaltungen
- Erträgnisse des Vereinsvermögens
4. Mitgliedschaft
Mitglieder können Privatpersonen und juristische Personen werden, welche den Vereinszweck gemäß den Statuten unterstützen.
Aufnahmegesuche sind an die Präsidentin/den Präsidenten zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung
6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben ist schriftlich an die Präsidentin/den Präsidenten zu richten.
Mitglieder, welche die festgesetzten Jahresbeiträge trotz Mahnung nicht leisten, können vom Vorstand ausgeschlossen werden.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Generalversammlung
- der Vorstand
- der Revisor/die Revisorin
8. Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Eine ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder vier Wochen im Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
- Wahl des Vorstandes
- Wahl des Revisor/der Revisorin
- Festsetzung und Änderung der Statuten
- Abnahme der Jahresrechnung
- Abnahme des Revisoren Berichtes
- Beschluss über das Jahresbudget
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
9. Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, nämlich aus:
- der Präsidentin/dem Präsidenten
- der künstlerischen Direktorin
- dem Kassier
Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen und führt die laufenden Geschäfte.
Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen.
10. Revisor
Die Generalversammlung wählt jährlich einen Revisor/Revisorin oder ein Treuhandbüro, als Revisor. Der Revisor/die Revisorin überprüft Belege, Jahresrechnung, Anlage des Vermögens, Kassaführung des Vereins. Die Feststellungen werden im Revisoren Bericht zusammengefasst.
11. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift der Präsidentin/des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
12. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
13. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können an der Generalversammlung abgeändert werden.
14. Auflösung des Vereins
Der Verein kann auf Antrag des Vorstandes an der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder ähnlichen Zweck verfolgt
15. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 01.05.2021 angenommen und treten sofort in Kraft.
Sie ersetzten alle früheren Statuten von asiamusic.ch vom 31. Januar 2013
Präsident |
Künstlerische Direktorin |
Kassier |
Peter Doppelfeld |
Jing Yang |
Gerhard Färber |
Aarburg, 01.05. 2021